Unfallversicherung private, Unfalltagegeld: Unterschied zwischen den Versionen
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„Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.“ | „Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.“ | ||
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Version vom 27. April 2021, 05:21 Uhr
Das Unfalltagegeld dann gezahlt, wenn kein stationär Aufenthalt, im Gegensatz zum Unfallkrankenhaustagegeld, in einer Klinik erforderlich ist. Das Tagegeld wird gezahlt wenn unfallbedingt eine ärztliche Behandlung stattfindet. Nur wenige Versicherer bieten zusätzlich ein Unfalltagegeld an. Die Dauer der Unfalltagegeld ist durch die Versicherungsbedingungen vorgegeben:
„Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.“
Siehe auch:
Unfallversicherung private,
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Schlagwort: Unfalltagegelder, Unfall Tagegeld
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