Krankenversicherung private, Akupunktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat. | Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat. | ||
Wichtig: Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen. | '''Wichtig:''' Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen. | ||
Version vom 27. April 2021, 09:52 Uhr
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Akupunktur in größerem Umfang als die gesetzlichen Krankenkassen. Hier ist der geschlossene Vertrag/Tarif maßgebend. I.d.R. werden die Kosten bei Schmerzen, Allergien, Infektionskrankheiten und Schlafstörungen übernommen.
Zwischen ca. 25,00 € und 85,00 € (Behandlungsdauer ca. 30 bis 45 Minuten) liegen die Kosten einer Behandlung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat.
Wichtig: Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen.
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Schlagwort: Akupunktur, alternative Heilbehandlung, alternative Heilmethoden
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