Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. September 2016, 10:24 Uhr
Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:
Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe) und weitere.
Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung