Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. September 2016, 10:24 Uhr

Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:

Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.

Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe) und weitere.

Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung