Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt. | Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt. | ||
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Version vom 4. Mai 2021, 07:07 Uhr
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unterhttps://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer
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Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
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