Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unterhttps://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.<br />





Version vom 4. Mai 2021, 07:07 Uhr

Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unterhttps://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.


Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer


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Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer


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