Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen

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⚠️  Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!<br />
⚠️  Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!<br />


Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen]] <br />
 
'''Siehe auch:''' <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen]] <br />





Version vom 4. Mai 2021, 12:36 Uhr

Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.

⚠️ Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!


Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen




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Schlagwort: Deckungserweiterung Surfbrett, Surfbretter
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