Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Mai 2021, 12:36 Uhr
Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.
⚠️ Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!
Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen
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Schlagwort: Deckungserweiterung Surfbrett, Surfbretter
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