Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Dezember 2016, 08:25 Uhr

Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit

Versicherungssumme oder Deckungssumme ist der vereinbarte Höchsterstattungsbetrag der in der Versicherungspolice genannt wird.

Dieser Höchsterstattungsbetrag wird nur einmal zur Auszahlung gelangen. Beispiel für die Lebensversicherung. Hier wird die Versicherungssumme (einschliesslicher Überschüsse) beim Ablauf des Vertrages oder im Versicherungs- Todesfall gezahlt.

Der Höchsterstattungsbetrag kann sich auch auf den einzelnen Schadenfall beziehen, der mehrfach auftreten kann. Beispiel für die Privathaftpflichtversicherung. Hier können zwei oder auch mehr Schadenersatzansprüche gegen den VN geltend gemacht und durch den Versicherer reguliert werden.

Der Höchsterstattungsbetrag kann sich auf den einzelnen Schadenfall beziehen und der Häufigkeit nach maximiert sein.
Beispiel für die Berufshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hier wird i.d.R. die Versicherungs-, Deckungssumme 2 bis 3 mal (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) im Jahr maximal gezahlt.


Sublimit bezeichnet die Aufteilung der Versicherungssummen, Deckungs- bzw. Haftungssummen von Sachversicherungen auf Teilrisiken. Beispiel für die Hausratversicherung: Hier werden Wertgegenstände nur bis zu einer bestimmten Höhe, im Rahmen der gesamten Versicherungs-, Deckungssumme erstattet.



Schlagwort: Versicherungssumme, Versicherungssummen, Deckungssumme, Deckungssummen, Höchsterstattungen, Höchstentschädigungen, Sublimits