Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt / Notar: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2021, 10:52 Uhr
Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt / Notar setzt das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung voraus. Diese gesetzliche Bestimmung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Mitversicherte berufliche Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung
Als mitversicherte Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare gelten:
- Zwangsverwalter
- gerichtlich bestellter Liquidator
- Sachwalter
- Sequester
- Gläubigerausschussmitglied
- Gläubigerbeiratsmitglied
- Testamentsvollstrecker
- Treuhänder gem. Insolvenz Ordnung
- Nachlasspfleger
- Nachlassverwalter
- Vormund
- Betreuer
- Pfleger und Beistand
- Schiedsgutachter
- Schiedsrichter
- Schlichter
- Mediator
- Abwickler einer Praxis gem. § 55 BRAO
- Zustellungsbevollmächtigter gem. § 30 BRAO
- Notarvertreter
- Referent
- rechtswissenschaftlichen Gutachter
- Insolvenzverwalter
- Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeit
- Autor und Dozent auf rechtswissenschaftlichen Gebieten
Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
Vertrag | Berufshaftpflicht- Vermögensschadenhaftpflicht |
---|---|
Versicherte Risiken, Schäden, Dienstleistungen | |
► Vermögensschäden | |
Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung oder Fehleinschätzungen | |
Weltweiter Versicherungsschutz | |
Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Änderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten | |
Versicherungsschutz der Erbenhaftung für bis zu 8 Wochen nach Tod des Versicherungsnehmers | |
Versicherungsschutz für Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten | |
Versicherungsschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung | |
Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter | |
Versicherungsschutz bei Verstößen gegen den Schutz vor Diskriminierung (AGG) | |
Versicherungsschutz für immaterielle Schäden (Freiheitsentzug, Schmerzensgeld) | |
Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche Ansprüche | |
Versicherter Personenkreis | |
Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers | |
Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |
Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |
In den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten | |
Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer |
Siehe auch:
Checkliste für Betriebsversicherungen
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