Privathaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
|} | |} | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |20px]]|| ''' Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig.'''<br /> ''' | ||
|- | |- | ||
|} | |} |
Version vom 31. Mai 2021, 08:21 Uhr
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D.h. die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz).
In der Privathaftpflichtversicherung gibt es spezielle Tarife für die
- Familie,
- Single, auch mit Kind,
- Senioren,
- Beamte und für Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Für den privaten Bereich gibt es keinen Tarif der alle Privatrisiken abdeckt. Jedes Risiko wird separat versichert. So gibt es die die Kfz-Haftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Pferdehaftpflichtversicherung, Modellhalterhaftpflichtversicherung und weitere.
Aufwendungen für Sach-, Personen-, Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen zu den versicherbaren Versicherungsleistungen.
Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig. |
...... .. Anfrage / Sofortangebot - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
► Versicherungsvergleich online starten
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Über 120.000 Kundenmandate, inhabergeführt ab 1985
.-.-.-. |