Hundehaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Juni 2021, 08:07 Uhr
Unabhängig von einer Schuld haftet der Hundebesitzer für Schäden die der Hund anrichtet. Von einem Hund geht generell eine Gefahr aus. Nach § 833 BGB Gefährdungshaftung