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Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.<br /> | Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.<br /> | ||
Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br /> | : Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br /> | ||
- der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,<br /> | :- der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,<br /> | ||
- der Pächter einer Waldfläche,<br /> | :- der Pächter einer Waldfläche,<br /> | ||
- der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.<br /> | :- der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.<br /> | ||
* '''Umwelthaftpflichtversicherung '''<br /> | * '''Umwelthaftpflichtversicherung '''<br /> |