Versicherungsmakler: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Juni 2021, 08:21 Uhr

  • Der Versicherungsmakler ist die Adresse bei der sich der Versicherungssuchende sicher sein kann ein optimiertes
Angebot zu erhalten. Der Makler hat Zugriff auf das komplexe Marktangebot, bedient sich der Übersicht wegen und der Preis-Leistungsoptimierung u.a. der unterschiedlichsten Versicherungsvergleiche wie der Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung, Firmenrechtsschutzversicherung, und weitere. Er unterliegt einer fachlichen Weiterbildungsverpflichtung.


  • Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet
und nicht dem Versicherer. Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können.


  • Der Versicherungsmakler unterhält lt. Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese schützt den
Versicherungsnehmer, Mandanten und ihn selbst im Fall einer Fehlberatung und den hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen.


  • Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert. So betreut er seinen Mandanten
während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. Sein Handeln ist kundenbezogen und auf den Vorteil des Kunden ausgerichtet.


  • Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer. Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende
Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander.


  • Der Versicherungsmakler ist verpflichtet über das Kunden-/Mandantengespräch ein Beratungsprotokoll zu
fertigen.


⚠️ Wikipedia:
"Der Makler wird vom Kunden beauftragt. In der Regel erhält er von der Versicherungsgesellschaft mittels einer Courtage seine Tätigkeit vergütet. Da die Gesellschaften unterschiedlich hohe Courtagen in Auszahlung bringen, könnten Interessenkonflikte beim Makler entstehen. Der Makler ist an einer dauernden Geschäfstbeziehung mit dem Versicherten interessiert, denn nur bei einem Fortbestand und Betreuung des Vertrages erhält der Versicherungsmakler die laufende Vergütung, Courtage. Durch die auf dem Markt dem Versicherten zur Verfügung gestellten Versicherungsvergleiche lässt sich die Empfehlung des Versicherungsmaklers schnell nachvollziehen. Bei einer sichtlichen Übervorteilung des Versicherungsnehmers wird dieser den Vertrag ändern bzw. die Maklerbetreuung aufkündigen. Mit dem Makler-Beratungsprotokoll wird dem Versicherungsnehmer die Makler-Empfehlung begründet. Interessenkonflikte sind aus diesen Gründen kaum abzuleiten."
Quelle: Wikipedia / 12-12-2020


Siehe auch:
Versicherungsmaklerauftrag
Versicherungsmaklervollmacht
Versicherungsberatungsprotokoll
Vertriebswege / Vertriebskanäle
Versicherungsauktion


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Schlagwort: Versicherungsmakler, Vertriebswege, Versicherungen Vertriebswege
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