Hausratversicherung, Elektronikgeräte: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
XXX | XXX | ||
Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]] | Siehe auch: [[Elektronikversicherung private]]<br /> | ||
Schlagwort: <br /> | Schlagwort: <br /> | ||
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] | [[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] |
Version vom 2. Januar 2017, 08:51 Uhr
Hausratversicherung, Elektronikgeräte
Elektronikgeräte sind in der Hausratversicherung generell versichert. Die Anzahl der Geräte nimmt ständig zu. Elektronikgeräte nehmen in der Hausratversicherung bei einer Schadenregulierung eine besondere Stellung ein. Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt.
XXX
Siehe auch: Elektronikversicherung private
Schlagwort: