Beitragszahlweise: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 21. Juni 2021, 13:43 Uhr
Der Versicherungsbeitrag ist i.d.R. ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung, Tagesunfallversicherung und weitere.
Die Zahlweise des Beitrages kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise.
⚠️ Bei einer unterjährigen Zahlweise werden Ratenzuschläge erhoben. Diese betragen durchschnittlich zwischen 3 und 8,5 %! Einige Versicherer unterbreiten dem VN bei einer unterjährigen Zahlung von vornherein teurere Versicherungsangebote.
Empfehlung: Jährlich zu zahlen spart viel ein. Besonders in der Kfz Haftpflicht und Kaskoversicherung rechnet sich das. |
Siehe auch:
Versicherungsrabatte
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-