Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse<br />
:- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse<br />


- Feuer und Brand<br />
:- Feuer und Brand - nur versichert durch eine Feuerrohbauversicherung<br />
Nicht versichert sind Feuerschäden Schäden am durch Blitze, Explosionen und Flugkörper.  
:Nicht versichert sind Schäden durchBrand,  Blitze, Explosionen und Flugkörper. Diese Risiken können über die Feuerrohbauversicherung <ins>'''kostenfrei'''</ins> mit versichert werden


Für solche Schäden in der Bauphase ist eine separate Feuerrohbauversicherung notwendig.
Da Bauherren insbesondere von ihrer Bank zum Abschluss einer Feuerversicherung verpflichtet werden, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Finanzierung handelt, gehört auch die Brandversicherung/Feuerversicherung zum Versicherungs-Portfolio für jeden Bauherrn. Immerhin entstehen hierbei keine Zusatzkosten: Die Feuerversicherung ist in der Bauphase in der Regel kostenfrei. Die Feuerrohbauversicherung wandelt sich nach Abschluss der Bauphase in eine Immobilien- bzw. Wohngebäudeversicherung um.
Da Bauherren insbesondere von ihrer Bank zum Abschluss einer Feuerversicherung verpflichtet werden, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Finanzierung handelt, gehört auch die Brandversicherung/Feuerversicherung zum Versicherungs-Portfolio für jeden Bauherrn. Immerhin entstehen hierbei keine Zusatzkosten: Die Feuerversicherung ist in der Bauphase in der Regel kostenfrei. Die Feuerrohbauversicherung wandelt sich nach Abschluss der Bauphase in eine Immobilien- bzw. Wohngebäudeversicherung um.



Version vom 23. Juli 2021, 10:19 Uhr

Die Bauleistungsversicherung, auch / Bauwesenversicherung ist eine sog. Vollkaskoversicherung für Neu- und Umbauprojekte. Kommt es zu unvorhersehbaren Schäden wird der Bauunternehmer für bereits geleistete Arbeiten und Materialien seine Kosten geltend machen. Die Bauleistungsversicherung begrenzt das Bauherrenrisiko.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen (auch Eigenleistungen) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich, entscheidend sind die Tarifinhalte.


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  • Bauleistungsversicherung eine Pflichtversicherung?
Es besteht keine Pflicht eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, sinnvoll, ratsam ist es allemal. Geht der Hausbau mit einer Finanzierung einher, verlangt der Kreditgeber i.d.R. den Abschluss der Bauleistungsversicherung.


  • Bauleistungsversicherung, wer versichert ist
Entweder ist es der Bauherr oder der Generalunternehmer und alle die am Bauprojekt beteiligt sind, also auch Subunternehmer.


  • Bauleistungsversicherung, Beitragszahler
Dies hängt von der Vereinbarung zwischen dem VN und den Unternehmen ab. Die Kosten können auch auf alle Baubeteiligten umgelegt werden.


  • Bauleistungsversicherung Vertragsdauer
Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden.


  • Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte
- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung
- Grundwasserschäden
- Aufschwimmen des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Austretendes Leitungswasser
- Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen
- auf der Baustelle lagernde Fertigteile
- Aufräumkosten im Schadensfall
- Kosten einer Schadensuche


  • Bauleistungsversicherung mit Selbstbehalt
- Der Selbstbeahlt bewegt sich je nach Tarif zwischen 150 und 500 Euro.


  • Leistungsausschlüsse der Bauleistungsversicherung
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen
- Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen
- Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse
- Feuer und Brand - nur versichert durch eine Feuerrohbauversicherung
Nicht versichert sind Schäden durchBrand, Blitze, Explosionen und Flugkörper. Diese Risiken können über die Feuerrohbauversicherung kostenfrei mit versichert werden

Da Bauherren insbesondere von ihrer Bank zum Abschluss einer Feuerversicherung verpflichtet werden, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Finanzierung handelt, gehört auch die Brandversicherung/Feuerversicherung zum Versicherungs-Portfolio für jeden Bauherrn. Immerhin entstehen hierbei keine Zusatzkosten: Die Feuerversicherung ist in der Bauphase in der Regel kostenfrei. Die Feuerrohbauversicherung wandelt sich nach Abschluss der Bauphase in eine Immobilien- bzw. Wohngebäudeversicherung um.

  • Ermittlung der Versicherungssumme, Faktoren die berücksichtigt werden
- Baukosten
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- geschätzte Handwerkerrechnungen
- notwendige Baustoffe
- notwendige Fertigbauteile
- Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen
- vorgesehene Eigenleistungen
- Keine Berücksichtigung finden:
- Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.


  • Kosten einer Bauleistungsversicherung Beitragshöhe
Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.


  • Schadenbeispiele Bauleistungsversicherung



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Schlagwort: Bauleistungsversicherung, Bauversicherung, Bauversicherungen, Bauherrenversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauhaftpflicht, Bauhaftpflichtversicherung, Immobilienversicherung .-.-.-.