Hausratversicherung, Gemeinschaftsraum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Januar 2017, 08:42 Uhr
Hausratversicherung, Gemeinschaftsraum
Räume, bzw. Gegenstände die sich in diesen befinden, die von mehreren Mietparteien gemeinschaftlich genutzt werden, sind i.d.R. in der Standardpolice nicht mitversichert. Das Diebstahlsriko ist erfahrungsgemäss in diesen frei zugänglichen Räumen sehr hoch. Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich daher ausschliesslich auf Wohnräume und Garagen. Einige Versicherer schliessen aber die Waschmaschine, den Wäschetrockner in den Versicherungsschutz ein, da das Diebstahlsrisiko gegen Null geht.
Das Fahrrad im Gemeinschaftsraum abzustellen reicht nicht aus, es muss gesichert bzw. an die Kette gelegt werden.
Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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