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Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  
'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.  


Beispiele:
Beispiele:<br />
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
 
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
 
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />
 
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
 
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
 


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.  
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.