Kapitallebensversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Januar 2017, 07:31 Uhr
Kapitallebensversicherung, Kündigung
Jede zweite der rund 94 Mio. Lebensversicherungsverträge wird vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Oftmals erfolgt die Kündigung der Lebensversicherung aufgrund von finanziellen Engpässen des Versicherungsnehmers. Diese können begründet sein im Verlust des Arbeitsplatzes, Folgen einer schweren Krankhiet oder Scheidung.
Die Kündigung der Lebensversicherung hat finanzielle Nachteile zur Folge, insbesondere dann, wenn die Kündigung in den ersten Versicherungsjahren erfolgt. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.
Detailinformationen unter Lebensversicherung, Rückkaufswert
Beim Lebensversicherung kündigen sind die steuerlichen Regelungen zu beachten. Bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren bzw. wenn diese vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gekündigt werden, sind die Erträge Abgeltungssteuerpflichtig. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung steuerfrei.
Aufgrund des meist finanziellen Verlustes ist die Kündigung der Lebensversicherung in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Oftmals bieten sich andere Möglichkeiten an, um einen finanziellen Enpass zu überbrücken.
Detailinformationen unter Lebensversicherung, Policendarlehen
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