Kapitallebensversicherung, Gesundheitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Januar 2017, 07:33 Uhr
Kapitallebensversicherung, Gesundheitsprüfung
Beim Abschluss einer Lebensversicherung müssen immer die Gesundheitsfragen im entsprechenden Antragsformular beantwortet werden.
Diese Gesundheitsfragen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Im Regelfall beziehen sich die Fragen auf ärztliche oder ähnliche Behandlungen in den letzen 5 oder 10 Jahren vor der Antragsstellung. Ebenso wird nach bestimmten Krankheiten und nach der Einnahme von Medikamenten gefragt.
Die Beantwortung der Fragen hat sehr gewissenhaft zu erfolgen. Ab bestimmten Versicherungssummen ist ein ärztliches Zeugnis (Verwendung findet nur das Formular des Versicherers) notwendig. Zusätzliche Befunde wie z.B. ein EKG usw. können ebenso erforderlich werden. Rückfragen beim behandelnden Ärzten ist üblich. Die Kosten übernimmt in der Regel der Versicherer.
Schlagwort: Kapitallebensversicherung Gesundheitsfragen, Gesundheitsprüfung