Kapitallebensversicherung, Policendarlehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Januar 2017, 11:24 Uhr

Kapitallebensversicherung, Policendarlehen

Die Lebensversicherung zu beleihen stellt oftmals eine sinnvolle Alternative zur Kündigung, Beitragsfreistellung oder dem Verkauf dar. Die Beleihung der Lebensversicherung wird als Policendarlehen bezeichnet.


Beim Policendarlehen erfolgt eine Beleihung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung. Für diesen Kredit des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer werden Kreditzinsen fällig. Im Gegensatz zum „normalen Kredit“ der Hausbank, ist bei einem Policendarlehen eine Rückzahlung des Darlehens nicht zwingend erforderlich.


Im Versicherungsfall – Ablauf des Vertrages bzw. Tod der versicherten Person – wird vom Auszahlungsbetrag der noch ausstehende Betrag des Policendarlehens durch den Versicherer einbehalten.


Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Abtretung / Beleihung

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