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Krankenversicherung gesetzliche, Ausländer: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Auswahl/* Kommentar*/ stehen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherer. In den meisten Fällen müssen Ausländer in die gesetzliche Krankenkasse eintreten.
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Sofern ein '''Arbeitsplatz/festes Beschäftigungsverhältnis''' vorliegt muss der Ausländer der gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Aus den folgenden EU-Ländern können die Ausländer, auch ohne einen Arbeitsplatz zu haben, in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Dies gilt für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik u.Ungarn.
Sofern ein '''Arbeitsplatz/festes Beschäftigungsverhältnis''' vorliegt muss der Ausländer der gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Aus den folgenden EU-Ländern können die Ausländer, auch ohne einen Arbeitsplatz zu haben, in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Dies gilt für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik u.Ungarn.
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