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Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.


Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter<br />
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />




[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]'''
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]'''
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