Krankenversicherung private, Garantiezins: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  
Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  


  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung ''' 3,5 %'''
  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das jahr XXX2017, '''XXX 3,5 %'''


Siehe auch: [[Höchstrechnungszins]]<br />
Siehe auch: [[Höchstrechnungszins]]<br />

Version vom 7. Januar 2017, 09:28 Uhr

Krankenversicherung private, Garantiezins



Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.

Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das jahr XXX2017, XXX 3,5 %

Siehe auch: Höchstrechnungszins

Schlagwort: Garantiezins, Garantiezinssatz, Rechnungszins, Höchstzinssatz, Höchstrechnungszins