Testtabelle: Unterschied zwischen den Versionen
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<sup>1</sup> R+V 3 = Höchstaufnahmealter unbegrenzt, bei Verzicht auf den Einschluss der Unbrauchbarkeit des Pferdes. <br> | <sup>1</sup> R+V 3 = Höchstaufnahmealter unbegrenzt, bei Verzicht auf den Einschluss der Unbrauchbarkeit des Pferdes. <br> | ||
<sup>2</sup> R+V 2 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % vereinbart. <br> | <sup>2</sup> R+V 2 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart. <br> | ||
<sup>2</sup> R+V 3 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % vereinbart. <br> | <sup>2</sup> R+V 3 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18. Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart. <br> | ||
<sup>1</sup> R+V 3 = <br> | <sup>1</sup> R+V 3 = <br> | ||
Version vom 10. Januar 2022, 06:22 Uhr
Es gibt nur wenige Pferdelebensversicherung Anbieter, GHV, R+V und Uelzener die eine Pferdelebensversicherung, zu unterschiedlichen Bedingungen und Tarifleistungen, anbieten. Hierzu stellt die R+V und die Uelzener jeweils 3 Tarifvarianten zur Verfügung, die GHV mit einem "Grund/Basistarif". Hier besteht die Möglichkeit mit Ergänzungsmöglichkeiten/Zusatzbausteinen den Schutz aufzubessern. Grundsätzlich sind alle Pferde versicherbar
Der Vergleich ist nicht abschließend, dient mit den wichtigsten Leistungsmerkmalen zur Orientierung. |
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Pferdelebensversicherung Bedingungs- und Leistungsvergleich Anmerkungen:
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