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Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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: Der örtliche Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Einige Tarife/Versicherer begrenzen den Schutz auf Deutschland, andere auf Westeuropa.
: Der örtliche Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Einige Tarife/Versicherer begrenzen den Schutz auf Deutschland, andere auf Westeuropa.
* '''Anzeigepflichten'''<br />
Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt zu konsultieren, eine Lahmheit oder sonstige Anzeichen einer Erkrankung, Unfälle, Seuchen oder Seuchenverdacht, Abhandenkommen und natürlich der plötzliche Tod des Pferdes sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Dafür sollte der Pferdehalter die Telefonnummer seines Ansprechpartners sicherheitshalber im Schadensfall in seinem Handy speichern.




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