45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
Meier (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Wertedatenbank}} | {{Wertedatenbank}} | ||
Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen '''Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden'''. Dies ist für jeden Bauherren '''verpflichtend.''' | |||
Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber <ins>'''lediglich eine Mindestabsicherung''' </ins>dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.<br /> | Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber <ins>'''lediglich eine Mindestabsicherung''' </ins>dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.<br /> |