Anonym

Unfallversicherung private, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 4: Zeile 4:




Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und die Regel.
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel.


  [[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                                [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                                [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']]  
45.224

Bearbeitungen