Gebäudeversicherung private, Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Elementarschadenversicherung kann als '''zusätzlicher Baustein zur Wohngebäudeversicherung''' abgeschlossen werden. | Die <big>'''Elementarschadenversicherung'''</big> kann als '''zusätzlicher Baustein zur Wohngebäudeversicherung''' abgeschlossen werden. | ||
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Version vom 5. Februar 2022, 06:35 Uhr
Die Elementarschadenversicherung kann als zusätzlicher Baustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
- Versicherbare Gefahren
- Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Hierzu zählen:
- - Überschwemmung
- - Hochwasser
- - Erdfall
- - Erdrutsch
- - Erdbeben
- - Schneedruck
- - Lawinen
- - Blitzschlag
- - Starkregen
- Versicherbarkeit gegen Elementarschäden
- Rund 98 % der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versicherbar. Die restlichen Gebäude liegen in Gebieten, die von Hochwasser stark gefährdet sind. Diese sind im Regelfall durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder Installation von schadenverhütenden Maßnahmen versicherbar.
- Einteilung in Gefahrenzonen
- Der GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) hat ein bundesweit einheitliches Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) erstellt. Dieses ermöglicht den Versicherungsgesellschaften die exakte Risikoeinstufung von Gebäuden in 4 Gefährdungsklassen. Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist das Risiko und somit der Beitrag.
Siehe auch:
Zürs Zonen
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