Billigkeitshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Billigkeitshaftung<br /> Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit denn…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Billigkeitshaftung<br />
Billigkeitshaftung<br />


Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit dennoch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Es werden die finanziellen Verhältnisse des Schädigers berücksichtigt. D. h., verfügt der Schädiger über entsprechende finanzielle Möglichkeiten die bei einer Schadenersatzleistung seine finanziellen Umstände nicht sonderlich beeinflussen, hat er für den Schaden aufzukommen.  
Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit dennoch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Es werden die finanziellen Verhältnisse des Schädigers berücksichtigt. D. h., verfügt der Schädiger über entsprechende finanzielle Möglichkeiten, die bei einer Schadenersatzleistung seine finanziellen Umstände nicht sonderlich beeinflussen, hat er für den Schaden aufzukommen. [[§ 829 BGB]]


Siehe auch: [[§ 829 BGB]]<br />
Siehe auch: [[       ]]<br />
Siehe auch: [[§ 829 BGB]]<br />
Siehe auch: [[       ]]<br />


Schlagwort:<br />
Schlagwort:<br />

Version vom 15. Januar 2017, 07:19 Uhr

Billigkeitshaftung

Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit dennoch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Es werden die finanziellen Verhältnisse des Schädigers berücksichtigt. D. h., verfügt der Schädiger über entsprechende finanzielle Möglichkeiten, die bei einer Schadenersatzleistung seine finanziellen Umstände nicht sonderlich beeinflussen, hat er für den Schaden aufzukommen. § 829 BGB

Siehe auch: [[ ]]
Siehe auch: [[ ]]

Schlagwort: