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Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | Unterscheidung zur Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | ||
'''Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen''' und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. ''' | '''Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen''' und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. ''' | ||
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