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Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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XXX
'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)
{| class="wikitable"
|-
| Kündigung in der Ansparphase ||
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
* Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
* Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten!
* die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|-
| Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)||
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|-
| Kündigung in der Darlehensphase  ||
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren
* Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert
|}
 
 
'''Kündigung durch die Bausparkasse''' (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
{| class="wikitable"
|-
| Bausparsumme komplett eingezahlt ||
* zulässig
|-
| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif||
* Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
|}
 


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