Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. April 2022, 06:30 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Das Risiko einer Reitbeteiligungfällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.
⚠️ Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflichtpolice des Pferdehalters kostenfrei mit eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist dann der gleiche wie für den Pferdehalter. ❗️ Das bedeutet, hat zur Folge, dass keine "Eigenschäden" des Reitbeteiligten, die er selbst durch den Umgang mit dem Pferd erfährt, versichert sind, da mitversicherte Personen keine eigene Schäden geltend machen können.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Siehe auch
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung
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Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung, Fremdreiter, Gastreiter, Reitbeteiligung versichern