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Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt / Notar: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt / Notar setzt das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung voraus. Diese gesetzliche Bestimmung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt / Notar setzt das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung voraus. Diese gesetzliche Bestimmung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.


'''Mitversicherte berufliche Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung'''
'''Mitversicherte berufliche Tätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung'''
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