Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Grundstückshaftpflichtversicherung'''</big>
<big>'''Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>


Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.
Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  


'''Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />
'''Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />

Version vom 16. April 2022, 09:56 Uhr

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Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.




Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn