Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Januar 2017, 17:06 Uhr
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen ( Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage) der Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Schäden die dem Unternehmen entstehen wie auch Schäden von Dritten sind versichert.
Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung