Reputationspolice: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. April 2022, 08:55 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Reputationsversicherung
Rufschädigende Meldungen, beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen. Nicht selten ist die Existenz bedroht. Versicherer bieten hierzu Reputations-Policen an. Anbieter sind Munich Re, die Allianz mit der Anti-Skandal-Versicherung und auch die Rolandrechtsschutz-Versicherung.
Der Schutz deckt Umsatzverluste ab und beinhaltet die professionelle Krisenmanagmentberatung. Weitere Verluste können ein fallender Unternehmenswert, fallender Börsenkurs und die Abwanderung von Managern sein.
Schadenbeispiel:
Ein Unternehmen beauftragt eine Text-Agentur zu einem bestimmten Thema mehrere Artikel zu verfassen. Bei der Recherche der Agenturmitarbeiter schreiben diese aus themenverwandten Quellen aus dem Internet ab. Einige Kunden des Unternehmens entdecken dies und verbreiten dies in den sozialen Medien. Der Imageschaden für das Unternehmen ist sehr groß und wird im Rahmen der Reputationspolice finanziell ausgeglichen.
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Über 120.000 Kundenmandate, inhabergeführt ab 1985
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