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<big>'''Pferdeauktionsversicherung - fall-of-hammer-Versicherung'''</big> | <big>'''Pferdeauktionsversicherung - fall-of-hammer-Versicherung'''</big> | ||
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten. | Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.''' | ||