Anonym

Vereinsreiseversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
|}
|}
</center>
</center>
* '''Gesetzliche Bestimmungen'''<br />
 
 
 
* '''<big>Vereinsreiseversicherung</big> Gesetzliche Bestimmungen'''<br />
:Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB  § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''.  
:Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB  § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''.  


45.224

Bearbeitungen