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- Leistungsinhalte - Tarife der Versicherer - Vereinshaftpflicht Vergleich / Vereinshaftpflichtversicherung
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ist versichert
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ist nicht versichert
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nicht versichert, optional gegen Mehrbeitrag versicherbar
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Tarife Leistungsinhalte der Versicherer |
R+V |
Concordia |
Rhion |
AXA |
Conti |
Nürnberger
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Satzungsmäßige oder aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen, Wettbewerbe, interne Vereinsveranstaltungen |
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Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen |
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Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden |
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Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder und Besucher
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Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie |
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Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten |
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Teilnahme an Ausstellungen, Messen |
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Teilnahme an Ausstellungen, Messen und dem Verkauf von selbst erzeugten und fremden Produkten auf Märkten |
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Haftpflicht des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitgleider |
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Nutzung von Internet-Technologien |
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Auslandsrisiko europa- oder weltweit, nicht jedoch Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten |
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Bauherrenhaftpflicht |
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Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler)/Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind |
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Umwelthaftpflicht-Basisversicherung einschließlich
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Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden |
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Umwelthaftpflicht-Regressrisiko |
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Umwelthaftpflicht-Abscheider |
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Umweltschadensversicherung Basisdeckung |
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Grunddeckung für Schäden an der Biodiversität, an Gewässern (ohne Grundwasser) und dem Boden jeweils außerhalb des Betriebsgrundstückes |
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Abvermietung von Wohnungen oder Ladenlokalen an Dritte mit/ohne Begrenzung des Mietwertes
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Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen |
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Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen |
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Deckungssummen - auch andere Kombinationen sind möglich, bitte bei uns anfragen - |
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Deckungssummen Personen- und Sachschäden pauschal wahlweise 3 Mio Euro oder 5 Mio Euro, Vermögensschäden 100.000 Euro |
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Deckungssummen Personen- und Sachschäden pauschal wahlweise 2 Mio Euro bis 5 Mio Euro, Vermögensschäden 100.000 Euro, andere Varianten auf Anfrage möglich |
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Deckungssummen pauschal 3, 4 oder 5 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
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Deckungssummmen 3 Mio Euro Personenschäden, 1 Mio Euro Sachschäden, Vermögensschäden 100.000 Euro , Sachschäden Erhöhung auf bis zu 3 Mio Euro möglich, andere Varianten auf Anfrage möglich |
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Deckungssummmen 2 Mio Euro Personenschäden/1 Mio Euro Sachschäden, 2 Mio Euro Personenschäden, 3 Mio Euro Personenschäden, 3 Mio Euro Personenschäden, 5 Mio Euro Personenschäden, 10 Mio Euro Personenschäden, jeweils inkl. 50.000 Euro Vermögensschäden
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. .. Sofortangebot zur Vereinshaftpflichtversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
- Schadenbeispiele Vereinshaftpflichtversicherung
- Im Rahmen einer Veranstaltung, die von einem Verein durchgeführt wurde, werden einige Besucher verletzt. Auslöser war ein nicht richtig gesicherter Grill, an dem sich mehrere Besucher des Vereinsfest schwer verbrannt haben, als dieser umgekippt ist.
- - Ein Verein beteiligt sich an einem Weihnachtsmarkt mit einem eigenen Verkaufsstand. Es werden Speisen und Getränke verkauft. Es stellt sich heraus, dass viele Besucher aufgrund der verzehrten Speisen an einer Salmonellenvergiftung erkrankt sind. Bei Personenschäden können auf den Verein erhebliche :Schadenersatzforderungen zukommen. Von Lohnausfallkosten bis hin zu Schmerzensgeldforderungen.
- - Für die Vereinszeitung verwendet eine angestellter Mitarbeiter des Vereins Bilder, für die der Vereine keine Bildrechte besitzt. Die Marketingagentur, die die Bildrechte besitzt, erhebt Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten.
- - Ein Mitarbeiter des Vereins versendet eine Datei mit personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder an eine falsche Email-Adresse. Die betroffenen Vereinsmitglieder fordern vom Verein Schadensersatz aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
- - Ein Tennisclub (e.V.) versäumt es die neuen Vereinsmitglieder dem Verband zu melden. Diese haben daher keinen Versicherungsschutz in der Gruppenunfallversicherung des Tennisverbandes. Bei einem Vereinsturnier verletzt sich einer der neuen Vereinsmitglieder und fordert Schadensersatz vom Tennisclub für die ausbleibenden Versicherungsleistungen der Gruppenunfallversicherung.
- - Der Vereinsschatzmeister der Freiwilligen Feuerwehr versäumt die fristgerechte Beantragung von staatlichen Zuschüssen für das neue Feuerwehrfahrzeug. Einige Vereinsmitglieder erfahren von dieser Pflichtverletzung und erheben Schadensersatzansprüche gegen den Verein.
- - Die Geschäftsführer eines Sportvereins haben die Dokumentationspflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Sportverein den Status der Gemeinnützigkeit und erhebt auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Der Vereinsvorstand haftet mit dem Privatvermögen für die Steuernachforderungen des Finanzamtes. Die Vereinshaftpflichtversicherung hat den entstandenen Schaden ersetzt und die Privatinsolvenz des Vereinsvorstandes abgewendet.
- Diese Schäden sind ausgeschlossen
- Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.
- Beiträge - Vereinshaftpflichtversicherung Kosten, incl. Steuer
- Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- - die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- - Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder)
- - erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- - und weitere.
Vereinsart |
Mitgliederanzahl |
Jahresbeitrag
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Handwerkerverein, 2 Ausstellungen p.a. je 500 Besucher |
36 Mitglieder |
105 €
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Elternverein, 2 öffentliche Veranstaltungen |
120 Mitglieder |
133 €
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Kinderverein, 3 Kinderfeste |
80 Mitglieder |
110 €
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Waldverein |
Mitglieder |
104 €
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Pferdeverein / Reitverein / Pferdezuchtverein, 3 eigene Pferde, inkl. Pferdehaftpflicht |
120 Mitglieder |
320 €
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Forstbetriebsgemeinschaft |
132 Mitglieder |
€
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Hasenverein / Hasenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 1.200 Besucher |
220 Mitglieder |
220 €
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Taubenverein / Taubenzuchtverein |
30 Mitglieder |
80 €
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Vogelverein / Vogelzuchtverein, 2 Vogelschauen p.a. |
120 Mitglieder |
120 €
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Hundeverein / Hundezuchtverein |
90 Mitglieder |
105 €
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Katzenverein / Katzenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 300 Besucher |
130 Mitglieder |
150 €
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Seniorenverein |
110 Mitglieder |
85 €
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Männerverein, Kirmesveranstalter mit 1.000 Besuchern |
36 Mitglieder |
180 €
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Jugendverein, 3 Veranstaltungen mit je 500 Besuchern |
76 Mitglieder |
133 €
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Tierheimverein |
90 Mitglieder |
105 €
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Fussballverein |
100 Mitglieder |
135 €
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Gesangsverein |
230 Mitglieder |
230 €
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Wissenschaftlicher Verein |
160 Mitglieder |
134 €
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Pilz- und Naturschutzverein |
140 Mitglieder |
185 €
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Kulturverein |
50 Mitglieder |
107 €
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Faschingsverein, inkl. Veranstalter HV für Auf/Abbau Narrenbaum |
30 Mitglieder |
185 €
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Förderverein |
580 Mitglieder |
248 €
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Motorradverein |
20 Mitglieder |
85 €
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Boxverein |
50 Mitglieder |
123 €
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Kunstverein |
10 Mitglieder |
76 €
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Theaterverein |
90 Mitglieder |
89 €
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Selbsthilfeverein |
25 Mitglieder |
67 €
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Traditionsverein, 3 Veranstaltungen je 300 Besucher |
120 Mitglieder |
180 €
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Heimatverein, 5 Veranstaltungen je 200 Besucher |
22 Mitglieder |
220 €
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Förderverein, 2 Veranstaltungen je 800 Besucher (Kirchweih, Beachparty) |
12 Mitglieder |
294 €
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Schachclub |
90 Mitglieder |
75 €
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Gartenverein, mit 2 Vereinsfesten |
15 Mitglieder |
85 €
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Oldtimer-Club, 2 Oldtimer-Treffen je 500 Besucher |
115 Mitglieder |
146 €
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Kleingartenverein |
120 Mitglieder |
96 €
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Kirchengemeinde Kindergarten mit 100 Kindern u. 6 Erzieherinnnen |
70 Mitglieder |
214 €
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Werbegemeinschaft |
18 Mitglieder |
80 €
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Forschungsverein, 3 Tagungen mit jeweils 400 Teilnehmern |
160 Mitglieder |
190 €
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Bürgerinitiative e.V., 3 Veranstaltungen |
120 Mitglieder |
155 €
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Ballettverein |
70 Mitglieder |
80 €
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Interessengemeinschaft e.V. |
220 Mitglieder |
160 €
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Kirmesverein, 10 Veranstaltungen p.a. mit 2000 Besuchern |
70 Mitglieder |
150 €
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Reit-, Zucht- und Fahrverein, p.a. 3 Turniere |
70 Mitglieder |
150 €
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Häufig gestellte Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung
Welche Schäden sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert ?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert.
Wer ist versichert ?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter (auch ehrenamtliche) und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Wie sieht die Haftung des Vereinsvorstandes aus?
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen!
Welche Leistung erbringt der Versicherer ?
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?
Als Mindestversicherungssumme sind 3 Millionen zu empfehlen. Die Pauschaldeckung schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Denkt man an einen Personenschaden mit Schadenersatzansprüchen auf lebenslange Rentenzahlungen wird das Risiko deutlich. Für erweiterte Zusatzdeckungen, wie Mietsachschäden, sind niedrigere Maximalleistungen, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, vorgesehen.
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Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten:
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- Eine Unterversicherung muß vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen belangt werden.
- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
- Für den Vereinsvorstand gehört der Einschluss der D&O Zusatzdeckung vereinbart.
- Für nicht satzungsmäßige Veranstaltungen gehört die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.
- Mit den Kenntnissen des Versicherungsmaklers über die Vereinsaktivitäten wird der Vertrag richtig ausgestaltet.
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- Unterschied zwischen Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung
- Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Die Vereinsrechtsschutzversicherung ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsreiseversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
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