Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Januar 2017, 07:40 Uhr

Kapitallebensversicherung


Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.


Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung