2.590
Bearbeitungen
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
eshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn | eshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn | ||
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist | der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, | ||
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird, | |||
Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen. | Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen. | ||
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012''' | |||
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, | |||
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird<br /> | |||
Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]] | Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]] | ||