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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und | Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und | ||
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen. | setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen. | ||
* '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die''' | * '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die''' | ||
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:diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen. | :diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen. | ||
* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:''' | * '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:''' |