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(Die Seite wurde neu angelegt: „Anzeigepflicht<br /> Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN. '''Bei Antragstellung''': Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen…“) |
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'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen. | '''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen. | ||
''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles'': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen. | '''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen. | ||
Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung | Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung |