Bausparen, Ombudsmann / Schlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2017, 16:22 Uhr
Bausparen, Ombudsmann / Schlichtungsstelle
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bausparkassen und ihren Kunden kann der Verbraucher kostenfrei den zuständigen Ombudsmann (Streitschlichter) einschalten. Häufig werden dadurch langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden. Die unabhängigen Ombudsmänner werden von den Instituten finanziert.
Während eines laufenden Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung des Anspruchs ausgesetzt. Deshalb kann der Verbraucher, falls er mit dem nicht bindenden Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, immer noch den Rechtsweg beschreiten, ohne durch das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren Verjährungsfristen zu verpassen.
Kunden der privaten Bausparkassen erreichen die Schlichtungsstelle wie folgt:
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Telefon: +49 30 59 00 91 500 und +49 30 59 00 91 550
Telefax: +49 30 59 00 91 501
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bausparen.de
Internet: Schlichtungsstelle Bausparkassen
Bei den Landesbausparkassen hängt der zuständige Ombudsmann vom Bundesland ab.
Schlagwort: Schlichtungsverfahren