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Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Definition der Kündigung'''
'''Definition der Kündigung'''
:Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  
:Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  


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