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'''Definition der Kündigung''' | '''Definition der Kündigung''' | ||
Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung. | Die Kündigung ist eine '''einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene '''Kündigung bedarf keiner Zustimmung''', diese wirkt als Erklärung. | ||