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* '''<big><big>Vereinsreiseversicherung</big></big> Gesetzliche Bestimmungen'''<br /> | * '''<big><big>Vereinsreiseversicherung</big></big> Gesetzliche Bestimmungen'''<br /> | ||
:Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''. | :Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. '''Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern'''. | ||
* '''Wer ist betroffen'''<br /> | * '''Wer ist betroffen'''<br /> | ||
:Als Reiseveranstalter gilt derjenige, der mind. 2 Einzelleistungen, z.B. Busfahrt und Übernachtung, zu einem Gesamtpreis in einer Reise zusammenfasst. Die Einzelleistungen sind dabei wesentliche Bestandteile der gesamten Reise. In diesem Fall ist eine Insolvenzabsicherung durch einen Reisesicherungsschein erforderlich.<br /> | :Als Reiseveranstalter gilt derjenige, der mind. 2 Einzelleistungen, z.B. Busfahrt und Übernachtung, zu einem Gesamtpreis in einer Reise zusammenfasst. Die Einzelleistungen sind dabei wesentliche Bestandteile der gesamten Reise. In diesem Fall ist eine Insolvenzabsicherung durch einen Reisesicherungsschein erforderlich.<br /> | ||
* '''Folgend die Kriterien ob der Verein/Verband einen Reisesicherungsschein an die Reisenden aushändigen muss''':<br /> | * '''Folgend die Kriterien ob der Verein/Verband einen Reisesicherungsschein an die Reisenden aushändigen muss''':<br /> | ||
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:der Verein mindestens 2 Leistungen organisiert,<br /> | :der Verein mindestens 2 Leistungen organisiert,<br /> | ||
:der Verein den Reisepreis vor dem Ende der Reise einfordert.<br /> | :der Verein den Reisepreis vor dem Ende der Reise einfordert.<br /> | ||
* '''Reisesicherungsschein'''<br /> | * '''Reisesicherungsschein'''<br /> |