D&O, keine Haftungsbefreiung bei mangelnder Kenntnis u. Eignung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Auch unterliegen Personen des Aufsichtsrats, insbesondere Arbeitnehmervertreter, der Haftungsproblematik aufgrund einer Pflichtsverletzung. '''Die mangelnde…“)
(kein Unterschied)

Version vom 25. Januar 2017, 08:57 Uhr


Auch unterliegen Personen des Aufsichtsrats, insbesondere Arbeitnehmervertreter, der Haftungsproblematik aufgrund einer Pflichtsverletzung. Die mangelnde Kenntnis oder Eignung für ein Geschäftsgebiet hat keine Haftungsbefreiung zur Folge.

Schlagwort: Haftungsbefreiung