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Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge '''standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen''' gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen. | Unter den Begriff <big>'''Kammerberufe'''</big> fallen Berufe, für die sehr strenge '''standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen''' gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen. | ||
Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine '''Pflichtmitgliedschaft''' in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder.<br /> | Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine '''Pflichtmitgliedschaft''' in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder.<br /> | ||
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'''Siehe auch | '''Siehe auch'''<br /> | ||
[[Pflichtversicherung]] <br /> | [[Pflichtversicherung]] <br /> | ||