Altersvorsorgegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Januar 2017, 10:47 Uhr
Mit dem Altersvorsorgegesetz trat im Januar 2002 auch eine Regelung zur Absenkung des Rentenniveaus in Kraft, womit sich bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau deutlich verringern wird. Fachleute gehen davon aus, dass sich das Rentenniveau um bis zu 6%-Punkte verringern wird.
Dennoch werden gleichzeitig die Beiträge zur Rentenversicherung weiterhin ansteigen.
Die entstehende Versorgungslücke zwischen dem heutigen Rentenniveau und dem zukünftigen Rentenniveau sollen die Bürger mit der privaten Vorsorge schließen. Die "Riesterrente" sollte diese Probleme lösen und wurde mit dem Altersvorsorgegesetz verabschiedet.
Bislang wurde die Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Anteilen finanzierte.
Die Rentenreduzierung soll durch eine freiwillige, nur durch den Arbeitnehmer finanzierte Zusatz-Versicherung abgeschwächt werden. Das war die Idee der Riester-Rente. Gleichzeitig ist das Altersvorsorgegesetz der Anfang vom Abschied des Solidarprinzips der Rentenversicherung.
Um den gesetzlichen Rentenverlust auszugleichen, muss der Arbeitnehmer die sonst vom Arbeitgeber mitfinanzierten Beiträge ebenfalls tragen. Diese Beiträge verringern nochmals das Einkommen der Arbeitnehmer.
Ein Ausgleich der verminderten staatlichen Rente durch die private Versicherung ist freiwillig. Allerdings bekommt auch nur der Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse, der eine private Zusatzversicherung in vorgegebener Höhe abschließt. Wer sich dies finanziell nicht erlauben kann, bekommt also keine Zuschüsse. Staaliche Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn die private Altersvorsorge auch staatlich anerkannt - bzw. zertifiziert ist. Die Praxis hat gezeigt, dass die Riesterrente von der Bevölkerung nicht angenommen wurde. Zu kompliziert, zu viele Einschränkungen und Vorschriften, ein Wust von Bürokratien werden zu recht nicht akzeptiert und stehen für eine verfehlte rot-grüne-Rentenpolitik.