Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich. | <center> | ||
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Bestehende <big>'''Vorerkrankungen'''</big> sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich. | |||
Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden. | Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden. |
Version vom 30. November 2022, 07:22 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.
Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden.
⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten.
Siehe auch:
arglistige Täuschung
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Anschrift
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Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt zur Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
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